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Visum für den Umzug nach Norwegen Alle Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im Überblick

Planen Sie einen Umzug in das Land der Fjorde? Norwegen bietet eine hohe Lebensqualität und ist ein beliebtes Auswanderziel. Ein Umzug nach Norwegen braucht jedoch mehr als ein Fährticket und einen Mietvertrag, da es kein Mietglied der Europäischen Union (EU) ist. Ohne den passenden Aufenthaltstatus (Visum, Arbeitserlaubnis, Registrierung) fehlt die Basis für Arbeitserlaubnis, Studium, Familienzuwachs, Zollabwicklung und Planungssicherheit. Dennoch gibt es durch das EWR-Abkommen weitreichende Erleichterungen für EU-Bürger.

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Wann reicht visumfreier Aufenthalt oder Schengen-Besuchervisum nicht mehr aus?

Norwegen ist ein Schengen-Staat, aber nicht in der EU – das bedeutet: eigene Regulgen je nach Staatsangehörigkeit (Nordisch, EU/EWR, Drittstaat).

Für viele Reisende gilt:

  • Schengen-Besuchervisum (Visitor Visa) oder

  • visumfreie Einreise

erlauben einen Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum, inklusive Norwegen.

Diese Kurzaufenthalte sind gedacht für Urlaub, Familienbesuch, kurzzeitige Geschäftsreisen, wie auch begrenzte Aufenthalte ohne Wohnsitzverlagerung

Für einen echten Umzug nach Norwegen mit Wohnsitzverlagerung, Jobstart oder längerem Projekteinsatz, Studium, Ausbildung, Familiennachzug, Hausratcontainer/ vollständigem Umzugsgut reichen Besuchervisum oder visumfreie Einreise nicht aus. Sie benötigen dann je nach Profil eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) bzw. als EU/EWR-Bürger eine Registrierung.

In 6 Schritten zum passenden Visum/Aufenthaltstitel für den Norwegen-Umzug

1.

Lebenssituation & Zielbild klären

  • Dauerhafte Auswanderung, mehrjährige Entsendung, Studium, Familiennachzug?

  • Rolle von Job, Familie, Kindern, Schulpflicht, Immobilien, Hausratumfang.

2.

Kategorie festlegen

  • Nordisch / EU/EWR / Drittstaat.

  • Work, Study, Family, andere Spezialfälle (Forscher, Trainee etc.).

Welche Aufenthaltserlaubnis passt zu Ihrer Staatsangehörigkeit?

Nordische Staatsbürger (Dänemark, Schweden, Finnland, Island)

Leben, Arbeiten und Studieren ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis

Umzug im norwegischen Melderegister anzeigen

EU/EWR-Bürger (z. B. Deutschland, Österreich)

Recht zu leben, zu arbeiten und zu studieren in Norwegen

Bis 3 Monate: Aufenthalt ohne weitere Formalitäten möglich

Ab 3 Monate: Registrierung bei der Polizei (Online-Registrierung + Termin) – z. B. als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder finanziell Selbstständiger.

Familienangehörige (auch aus Drittstaaten) können i. d. R. einen Aufenthaltsausweis/Familienaufenthalt erhalten.

Drittstaatsangehörige (außerhalb EU/EWR)

Benötigen für Aufenthalte >90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit), z. B. für: Arbeit, Studium, Familiennachzug

Die Erteilung erfolgt in der Regel vor der Einreise über die norwegische Auslandsvertretung oder VFS-Partner.

Antragstellung: norwegische Einwanderungsbehörde UDI (Utlendingsdirektoratet).

3.

Sponsoren & Stakeholder onboarden

  • Arbeitgeber in Norwegen, Hochschule, Familienangehörige.

  • Frühzeitig klären, wer offizieller Referenz- bzw. Vertragspartner im Antrag ist.

4.

Dokumentation vorbereiten

Je nach Route u. a.:

  • Reisepass, Passfotos, Online-Antrag

  • Arbeitsvertrag / Jobangebot, Studienzulassung (Admission / CAS)

  • Finanznachweise (Lebensunterhalt, Studiengebühren)

  • Heirats-/Geburtsurkunden bei Familiennachzug

5.

Antragstellung & biometrische Daten

6.

Visumstiming mit Umzug & Zoll synchronisieren

Einreisebestimmungen für Kurzaufenthalte in Norwegen – Urlaub & Kurzbesuche (bis 90 Tage)

Kalender mit Uhr als Symbol für Non-Immigrant-Visum und Aufenthaltsdauer

EU- und EWR-Bürger

Deutschland, Österreich, Schweiz: unkomplizierte Einreise dank Schengen-Abkommen und EWR-Abkommen

Für reine Einreise und Aufenthalt kein Visum

Reisedokument: Gültiger Reisepass oder Personalausweis ausreichend

Aufenthaltsdauer bis zu 3 Monate als Tourist oder Arbeitssuchender

Hand mit Reisepass – Symbol für spezielle Langzeit-Visa und langfristige Aufenthaltsgenehmigungen.

Nicht-EU-Bürger (Drittstaatangehörige)

Visitor Visa für Staatsangehörige visumpflichtiger Länder

Gültig für maximal 90 bis 180 Tagen im Schengenraum

Langzeitaufenthalt – Aufenthaltserlaubnis & Registrierung (über 90 Tage)

Wenn Sie dauerhaft in Norwegen leben und arbeiten möchten, müssen Sie sich bei der norwegischen Polizei oder einem Servicezentrum für ausländische Arbeitnehmer (SUA) registrieren.

Die norwegische ID-Nummer und das "Fødselsnummer"

Ohne Identifikationsnummer geht in Norwegen fast nichts – ob Bankkontoeröffnung, Mietvertrag oder Stromanmeldung.

1.

D-Nummer

Personen, die sich weniger als 6 Monate in Norwegen aufhalten benötigen die D-Nummer. Dies ist eine vorläufige Nummer für Steuern und Banken.

2.

Fødselsnummer

Personen, die sich länger als 6 Monate in Norwegen leben benötigen eine permanente Personennummer (P-Nummer)

Welcher Norwegen-Aufenthaltstitel ist für Ihren Umzug relevant?

Piktogramm einer Familie als Symbol für private Gründe und Familie

Private Gründe & Familie

Familiennachzug: Familienimmigration zu norwegischen oder nordischen Staatsbürgern oder zu Drittstaatsangehörigen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (z. B. Work oder Study).

Typische Anforderungen: Nachweis der Familienbeziehung (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Kinder etc.), ausreichendes Einkommen/Wohnraum des in Norwegen lebenden Familienmitglieds, Ggf. Sprach- und Integrationsanforderungen bei späterem Daueraufenthalt bzw. Staatsbürgerschaft.

Aktentaschen-Symbol für Jobangebot in Thailand und internationale Karrierechancen.

Jobangebot in Norwegen – Work Immigration

Work Immigration: Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten (z. B. als qualifizierte Fachkraft, Spezialist, Saisonkraft) und Voraussetzung ist meist ein konkretes Jobangebot, Qualifikation (z. B. Hochschulabschluss / Fachausbildung), marktübliches Gehalt.

Viele Berufsbilder fallen in die Kategorie „skilled worker“ – hier gibt es etablierte Prozesse für den Aufenthaltstitel.

Absolvierendenhut – Symbol für Studium, Schule und berufliche Weiterbildung

Studium & Ausbildung – Study Permit

  • Nicht-EU/EWR/CH: Study Permit (Aufenthaltserlaubnis für Studium) ist Pflicht bei Aufenthalten > 3 Monate. Voraussetzungen: Zulassung an anerkannter Bildungseinrichtung, Vollzeitstudium, Finanzmittel (jährlicher Mindestbetrag), Krankenversicherung usw.
  • EU/EWR-Bürger: Kein gesondertes Study Permit, aber Registrierung bei längeren Aufenthalten und Nachweis des Status als Student.

EU/EWR- & nordische Sonderfälle

  • Nordische Staatsbürger: Umzug nach Norwegen im Wesentlichen über Meldung im Nationalen Bevölkerungsregister – keine klassische Aufenthaltserlaubnis.

  • EU/EWR-Bürger: Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium; Registrierungspflicht ab >3 Monaten; nach 5 Jahren oft dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Typische Fehler beim Visum für den Norwegen-Umzug – und wie Sie sie vermeiden

Ausrufezeichen-Symbol – Hinweis auf typische Fehler beim Visumantrag
  • Mit Besuchsstatus auswandern
    – Schengen-Visum oder visumfrei 90/180 sind keine Basis für Jobstart, Studium und Hausratcontainer.

  • Falsche Kategorie wählen (Work vs. Study vs. Family)
    – Das reale Lebensmodell muss zur beantragten Route passen – sonst drohen Rückfragen, Ablehnungen oder spätere Probleme bei Verlängerungen.

  • Zeitschiene unterschätzen
    – Bearbeitungszeiten + biometrische Termine + Dokumentenbeschaffung kollidieren schnell mit Wohnungskündigung, Arbeitsbeginn und Schulstart.

  • Status, Zollkonzept und Hausrat nicht synchronisieren
    – Für die zollfreie Einfuhr von Hausrat müssen Status (Residence/Registration) und Umzugskonzept zusammenpassen.

Wie DACHSER & KOLB Sie beim Visum-Setup für den Thailand-Umzug unterstützt

Uhr-Symbol – Abstimmung und richtiges Timing bei Visa- und Auswanderungsplanung

Abstimmung und Timing

  • Verzahnung von Visa-/Aufenthaltsprozessen, Einreisedatum, Arbeits- oder Studienbeginn und Transportlaufzeiten (See- und Luftfracht).

  • Planung, damit Ihr Umzugsgut erst nach gesichertem Aufenthaltsstatus in Norwegen eintrifft.

Hand mit Sprechblase – Symbol für persönliche Beratung und individuelle Unterstützung bei Visum und Umzug

Beratung

Einordnung, wie sich Ihr Aufenthaltsstatus auf Zoll, Umzugsgut und Fahrzeugimport auswirkt (z. B. Zollbefreiung für Hausrat, aber separate Besteuerung von Fahrzeugen).

Zwei verschränkte Hände – Symbol für enge Zusammenarbeit und partnerschaftliche Unterstützung beim Visum und Umzug

Zusammenarbeit

Enge Abstimmung mit HR, Relocation-Partnern, Immigration-Anwälten, Schulen und lokalen Stakeholdern, damit alle entlang der gleichen Roadmap arbeiten.

Klemmbrett mit Checkliste und Stift – Symbol für strukturierte Planung und Umsetzung Ihres Auslandsaufenthalts

Planung & Umsetzung

End-to-End-Umzugsplanung nach Norwegen: Verpackung, Transport, Zollkoordination (RD-0030), Zustellung,Tierumzug, Lagerlösungen, falls sich Visaentscheidungen verzögern.

Visum & Zoll – warum Ihr Status für den Import Ihres Hausrats nach Norwegen entscheidend ist

Für die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Umzugsgut nach Norwegen gilt u. a.:

  • Mindestens 1 Jahr ununterbrochen im Ausland gelebt,

  • Gegenstände im Ausland besessen und genutzt und weiterhin für den persönlichen Gebrauch,

  • Einfuhr des Hausrats innerhalb eines Jahres nach Umzug,

  • korrekte Deklaration mit Formular RD-0030 und Inventarliste.

Ihr Aufenthaltsstatus muss dazu passen:

  • Wer dauerhaft umzieht (Work, Study, Family, EU/EWR-Registrierung), kann dieses Regime sauber nutzen.

  • Ein reines Besuchs- oder Tourismus-Setup ist für Containerumzüge nicht geeignet.

Ausführliche Informationen zu die für Norwegen geltenden Zollbestimmungen finden Sie hier.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite bietet eine kompakte, praxisnahe Orientierung zum Thema Visum/Aufenthalt für den Umzug nach Norwegen. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Verbindlich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Informationen von:

FAQ – Die häufigsten Fragen rund um das Visum für einen Umzug nach Norwegen

Muss ich für mein Umzugsgut nach Norwegen Zoll bezahlen?

Nein, privates Umzugsgut (Übersiedlungsgut) ist in der Regel zoll- und steuerfrei, sofern Sie mindestens ein Jahr im Ausland gelebt haben und die Gegenstände bereits in Ihrem Besitz und Gebrauch waren. Sie müssen jedoch das Formular RD-0030 beim norwegischen Zoll einreichen.

Welche Freimengen gelten für Alkohol und Tabak beim Umzug nach Norwegen?

Auch bei einem Umzug gelten die Standard-Freimengen des norwegischen Zolls. Pro Person (über 18 bzw. 20 Jahre) dürfen z. B. 1 Liter Spirituosen, 1,5 Liter Wein und 2 Liter Bier zollfrei eingeführt werden. Mengen darüber hinaus müssen deklariert und verzollt werden.

Benötige ich als deutscher Staatsbürger ein Visum für Norwegen?

Nein, als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie für die Einreise und Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum. Planen Sie länger zu bleiben, müssen Sie sich lediglich bei der norwegischen Polizei registrieren (Registrierungszertifikat), sofern Sie arbeiten, studieren oder über ausreichende Mittel verfügen.

Wie melde ich mein Auto in Norwegen an?

Die Einfuhr eines PKW ist komplex. Sie müssen das Fahrzeug beim Zoll anmelden und die Einfuhrumsatzsteuer sowie eine gewichts- und emissionsabhängige Einmalgebühr (Engangsavgift) zahlen. Das Fahrzeug muss innerhalb von 12 Monaten auf norwegische Kennzeichen umgemeldet werden.

Was ist die norwegische Personennummer (Fødselsnummer)?

Die Fødselsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer für alle, die länger als sechs Monate in Norwegen leben. Sie ist essenziell für die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss von Verträgen und die Kommunikation mit Behörden.

Darf ich Lebensmittel und Kartoffeln nach Norwegen mitnehmen?

Sie dürfen insgesamt bis zu 10 kg Fleisch, Käse und Lebensmittel aus EU-Ländern mitbringen.

Wichtig: Die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen ist für Privatpersonen strikt verboten, um Pflanzenkrankheiten zu vermeiden.

Was passiert mit Neuware im Umzugswagen?

Gegenstände, die noch originalverpackt sind oder erst kurz vor dem Umzug gekauft wurden, gelten nicht als gebrauchtes Umzugsgut. Hierauf fällt die norwegische Einfuhrumsatzsteuer (MVA) von derzeit 25 % an.

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Natalie Stohr

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