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Visum für den Umzug in die Schweiz Das optimale Setup für Ihre Auswanderung und Einreise in die Schweiz mit DACHSER & KOLB

Wer in die Schweiz zieht, schätzt die hohe Lebensqualität und die wirtschaftliche Stabilität. Dank des Personenfreizügigkeitsabkommens ist der Zuzug für Bürger aus der EU und EFTA zwar erleichtert, aber keineswegs formlos. Ohne die passende Aufenthaltsbewilligung fehlen die Basis für den Mietvertrag, das Bankkonto und die legale Erwerbstätigkeit. Während die Zollabwicklung Ihres Hausrats ein separates Thema ist, bildet Ihr persönlicher Status die rechtliche Grundlage für Ihre Auswanderung.

DACHSER & KOLB gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Ausländerausweise (L, B, C und G), die 14-Tage-Anmeldefrist und die Voraussetzungen für Grenzgänger bis hin zu Rentnern.

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Wann reicht die visumfreie Einreise in die Schweiz nicht mehr aus?

Obwohl EU-Bürger für touristische Aufenthalte kein Visum benötigen, gelten für einen Umzug mit Wohnsitzverlagerung klare Regeln:

  • 90-Tage-Regel: Ohne Bewilligung dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro Halbjahr in der Schweiz aufhalten (rein touristisch).

  • Erwerbstätigkeit: Sobald Sie eine Stelle antreten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, besteht ab dem ersten Tag eine Meldepflicht bzw. Bewilligungspflicht.

  • Wohnsitzverlagerung: Wer dauerhaft in der Schweiz leben möchte, muss innerhalb von 14 Tagen nach Einreise (und vor dem ersten Arbeitstag) bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vorstellig werden.

  • Hausrat-Import: Nur mit einem Nachweis der Wohnsitzverlegung (wie einem Arbeits- oder Mietvertrag) erkennt der Zoll Ihren Hausrat als zollfreies Übersiedlungsgut an.

Das Einreise- und Aufenthalts-System der Schweiz – Kurzaufenthalt vs. Wohnsitznahme

Kurzaufenthalt (bis 90 Tage) – Schengen-Logik

  • Visum C (Schengen-Visum): für Aufenthalte bis 90/180 Tage; Gründe u. a. Tourismus, Besuch, Business, Studium.

  • Wichtig: Für Erwerbstätigkeit reicht ein Visum allein nicht – es braucht je nach Fall zusätzlich eine Arbeitsbewilligung.

  • Dokumente Drittstaaten: Reisedokument i. d. R. mind. 3 Monate über geplante Ausreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt.

  • Reisekrankenversicherung (bei Visum C): Nachweis erforderlich (Deckung bis 30.000 EUR für definierte Kostenarten).

Langfristiger Aufenthalt (> 90 Tage) – Wohnsitznahme & Bewilligungen

  • Bei Aufenthalt über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig (kantonales Migrationsamt zuständig).

  • EU/EFTA: Anmeldung in der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt.

  • Visum D (national): für Aufenthalte über 90 Tage, u. a. Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Weiterbildung, Familiennachzug.

  • Bearbeitungslogik: Visum D hängt an der kantonalen Zuständigkeit (Bewilligung); Dauer variiert nach Kanton, i. d. R. mindestens ein Monat einplanen.

Weiterführende Themen

In 6 Schritten zum passenden Visum für Ihren Umzug in die Schweiz

1.

Lebenssituation & Zielbild analysieren

Aufenthaltsdauer, Arbeitsstart, Familienkonstellation, Schul-/Studienstart, Haustiere, Fahrzeug, Hausrat-Volumen.

2.

Status-Check: EU/EFTA vs. Drittstaat + Zweck

Daraus ergibt sich Visum-/Bewilligungsweg (visumfrei, Visum C, Visum D, Meldeverfahren etc.).

3.

Dokumente vorbereiten

Reisepass/ID, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Zivilstandsdokumente, ggf. Übersetzungen/Legalisationen, Versicherungsnachweise (je nach Fall).

4.

Antragsdokumente vorbereiten

  • Visum C/D über zuständige Schweizer Vertretung bzw. Prozesse laut SEM.

  • EU/EFTA: Gemeinde-Anmeldung fristgerecht; Kurzarbeit ggf. über Online-Meldeverfahren.

5.

Visumstiming mit Umzug & Zoll synchronisieren

Zollfenster, Grenzzollstelle (Handelswaren), Inventarliste, Vollmachten – damit der LKW nicht „parkt“, sondern abgefertigt wird.

6.

Onboarding vor Ort

Anmeldung/Behördenwege, Versicherungen, ggf. Fahrzeug-Themen (kantonal), Nachsendungen/Restlieferungen.

Welches Setup benötigen Sie für Ihren Langzeitaufenthalt in der Schweiz?

Piktogramm einer Familie als Symbol für private Gründe und Familie

Familiennachzug

Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren können unter Nachweis einer geeigneten Wohnung nachziehen.

Aktentaschen-Symbol für Jobangebot in Thailand und internationale Karrierechancen.

Jobangebot in Aussicht

Bewilligung B (oder L bei kurzen Verträgen); Arbeitsverhältnis 3 MOnate bis 1 Jahr: Anspruch auf Ausweis L EU/EFTA

Geschäftsperson mit Gehstock – Symbol für Ruhestand und Lebensabendplanung

Ruhestand

Rentner müssen nachweisen, dass sie über genügend Vermögen verfügen, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, und eine Krankenversicherung abschließen.

Absolvierendenhut – Symbol für Studium, Schule und berufliche Weiterbildung

Studium, Schule & Weiterbildung

Nachweis der Immatrikulation und ausreichender finanzieller Mittel erforderlich. In der Praxis häufig Visum D + kantonale Bewilligung (je nach Staatsangehörigkeit und Setup).

Grenzgänger

Wohnsitz bleibt im Ausland, Arbeit in CH; i. d. R. wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz = Ausweis G

Drittstaaten – Arbeiten in der Schweiz

Zulassung typischerweise nur für gut qualifizierte Fachkräfte; Arbeitgeber muss u. a. nachweisen, dass keine geeigneten Personen aus CH/EU/EFTA verfügbar sind und Bedingungen marktüblich sind.

Typische Fehler bei der Einreise in die Schweiz – und wie Sie sie vermeiden

Ausrufezeichen-Symbol – Hinweis auf typische Fehler beim Visumantrag
  • Anmeldefrist verpassen: Die 14-Tage-Frist ist strikt. Eine verspätete Meldung kann Bußgelder nach sich ziehen.

  • Krankenversicherung vergessen: In der Schweiz herrscht Versicherungspflicht. Sie haben 3 Monate Zeit, müssen aber rückwirkend ab dem Tag der Einreise zahlen.

  • Arbeitsbeginn ohne Meldung: Die Erwerbstätigkeit darf erst nach der Anmeldung bei der Gemeinde aufgenommen werden.

  • Status vs. Zoll: Beachten Sie, dass Ihre persönliche Einreiseerlaubnis nicht automatisch die zollfreie Einfuhr Ihres Autos garantiert. Details dazu finden Sie auf unserer hier.

Wie DACHSER & KOLB Sie beim Visum-Setup für den Thailand-Umzug unterstützt

Uhr-Symbol – Abstimmung und richtiges Timing bei Visa- und Auswanderungsplanung

Abstimmung und Timing

Synchronisation von Einreisedatum, Bewilligungs-/Meldeprozessen, Zollfenstern und Transportlaufzeiten – damit Ihr Umzugsgut dann ankommt, wenn die Formalitäten „grün“ sind.

Hand mit Sprechblase – Symbol für persönliche Beratung und individuelle Unterstützung bei Visum und Umzug

Dokumente und Inventar

Vorbereitung der Zollunterlagen (z. B. Inventarlogik) und saubere Struktur für eine schnelle Abfertigung.

Zwei verschränkte Hände – Symbol für enge Zusammenarbeit und partnerschaftliche Unterstützung beim Visum und Umzug

Zollabwicklung & Grenzkoordination

Planung über passende Zollstellen/Öffnungszeiten und Prozessführung, damit der Grenzübertritt operativ funktioniert.

Einreise & Umzugsgut: Übersiedlungsgut in die Schweiz einführen (ohne Reibungsverluste)

  • Zollbefreiung nur bei Wohnsitzwechsel: Nur wer nachweislich in die Schweiz zieht, darf seinen gebrauchten Hausrat abgabenfrei einführen.

  • Der "Schlüsselmoment" an der Grenze: Wenn Sie mit dem Umzugswagen an der Grenze stehen, verlangt der Zollbeamte neben dem Formular 18.44 einen Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht.

  • EU/EFTA-Zuzug: i. d. R. keine „Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung“ für Zoll nötig; Wohnsitzverlegung wird z. B. über Arbeits-/Mietvertrag, Abmeldebestätigung nachgewiesen.

  • Bei Umzug mit Tieren: Voraussetzungen je nach Herkunftsland; als Basis gelten u. a. Mikrochip, Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung & für Heimtierbedingungen gilt: max. 5 Tiere (sonst Handelszweck-Regeln)

Mehr Informationen rund um die Zollbestimmungen für die Schweiz finden Sie hier.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite ist eine praxisorientierte Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stellen, insbesondere SEM (Einreise/Visum/Bewilligungen), EDA (Einreise & Aufenthalt), BAZG (Zoll/Übersiedlungsgut) und BLV (Heimtier-Einreise).

FAQ – Die häufigsten Fragen rund um das Visum für einen Umzug in die Schweiz

Brauchen Deutsche ein Visum für die Schweiz?

Nein, für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis. Für den dauerhaften Aufenthalt ist jedoch eine Bewilligung (Ausweis L oder B) zwingend.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Ausländerausweis bekomme?

Nach der Anmeldung bei der Gemeinde dauert die Bearbeitung je nach Kanton meist zwischen 2 und 6 Wochen. In dieser Zeit dient die Anmeldebestätigung als offizielles Dokument.

Was kostet die Aufenthaltsbewilligung?

Die Gebühren variieren je nach Kanton und Ausweistyp, liegen aber meist zwischen 65 und 150 CHF pro Person.

Wie lange darf ich ohne Visum in der Schweiz bleiben?

Kurzaufenthalte sind grundsätzlich auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt (Schengen-Regel).

Was ist der Unterschied zwischen Visum C und Visum D?

Visum C: bis 90/180 (Schengen). Visum D: über 90 Tage (national), z. B. Arbeit, Ausbildung, Familiennachzug.

Muss ich mich nach der Einreise in der Schweiz anmelden?

Bei Wohnsitznahme als EU/EFTA-Bürger: innert 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde anmelden und Bewilligung beantragen.

Was ist das Online-Meldeverfahren (EU/EFTA)?

Für bestimmte kurzfristige Erwerbstätigkeiten (bis 3 Monate/90 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs) erfolgt die Abwicklung über das Meldeverfahren.

Warum DACHSER & KOLB die richtige Wahl ist

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Wir sind für Sie da

Wir konnten Ihre Fragen rund um das Thema Einreise in die Schweiz nicht beantworten?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Christian Sauer

Customer Service & Sales – Road

DACHSER & KOLB: Benjamin Flack

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