Kody‘s Umzugstipps - No. 13 Sonn- oder Feiertage

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Jetzt ist schon wieder eine Woche vergangen und noch ist kein bisschen für den Umzug vorbereitet. Meistens komme ich so spät von der Arbeit heim, dass ich einfach keine Kraft mehr habe Kartons zu packen oder Möbel zu demontieren.

Da ist mir in den Sinn gekommen, dass ich ja einfach den nächsten Brückentag nutzen könnte. Da habe ich dann das ganze Wochenende und zusätzlich am Feiertag Zeit alles zu erledigen. Aber: Gibt es hierfür bestimmte Regelungen, die ich beachten muss?

Ist der Umzug an Sonn- oder Feiertagen erlaubt?

Laut §4 im Feiertagsgesetz sind Umzüge an einem Sonn- oder Feiertag nicht erlaubt, da es sich um aufschiebbare Vorhaben handelt, die auch an normalen Werktagen durchgeführt werden können. Jedoch wird in diesem Paragraph auch beschrieben, dass „unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben“ bedingt durchgeführt werden dürfen. Darunter kann theoretisch auch ein Umzug zählen, z.B. wenn terminliche Fristen eingehalten werden müssen.

Bedingungen für einen Umzug am Sonn- oder Feiertag

Eventuell könnt ihr euren Umzug also an einem Sonn- oder Feiertag durchführen. Hierfür solltet ihr aber folgende Regelungen beachten : • Aus Rücksichtnahme gilt an sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag oder Totensonntag ein allgemeines Verbot für Umzüge. • Je nach Bundesland gibt es verschiedene Feiertags-Regelungen. Hier solltet ihr euch vor eurem Umzug jedoch noch einmal informieren, ob ein Umzug allgemein an Sonn- oder Feiertagen erlaubt ist. • In Häusern, in denen mehrere Parteien wohnen, gibt es meist eine Hausordnung, die besagt zwischen welchen Zeiten sogenannte gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Diese sind meist an Samstagen von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den gesamten Tag über. Laute handwerkliche Arbeiten oder das Hören von lauter Musik während dem Umzug sollten daher gemieden werden. • Ein Umzug mit einem großen Haushalt wird an einem Sonn- oder Feiertag eher schwierig. Grund: Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen unterliegen einem Fahrverbot an diesen Tagen. Hingegen erlaubt ist der Umzug mit einem Transporter oder Sprinter ohne zusätzlichen Anhänger. • Eingehalten werden muss außerdem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, welches unter anderem die geregelte Lautstärke angibt, die an Sonn- und Feiertagen maximal erlaubt ist. Reduziert werden sollen damit die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Darunter zählen ebenfalls die Lärmbelästigungen durch die Umzugsaktivitäten. • Wollt ihr an diesem Tag mit einem Umzugsunternehmen umziehen, braucht ihr gegebenenfalls eine behördliche Genehmigung dafür. Grund: Das Beschäftigungsverbot nach dem Arbeitszeitgesetz.

Falls ihr vorhabt an einem Sonn- oder Feiertag umzuziehen, solltet ihr generell eure neuen als auch alten Nachbarn im Vorhinein informieren. Somit sind in der Regel alle etwas gelassener und zeigen sich einsichtiger, falls sich der Umzug doch etwas lauter gestaltet als erhofft. Dennoch solltet ihr immer daran denken, dass der Sonntag eigentlich ein Ruhetag ist und für einen Umzug eventuell nicht besonders gut geeignet ist.