
Schadenbearbeitung beim Umzug – Ihre Rechte und Pflichten Was im Falle eines Schadens zu tun ist – Unterstützung durch DACHSER & KOLB
Wichtige Unterscheidung – Welche Schadensart liegt bei Ihnen vor?
Die Schadenbearbeitung umfasst die Prüfung, Dokumentation und Regulierung von Schäden, die während eines Umzugs entstehen können – sei es am Umzugsgut selbst oder an anderen Rechtsgütern (z.B. Gebäude oder Einrichtungen). Ziel ist eine faire, zügige und transparente Abwicklung im Sinne der Kunden von DACHSER & KOLB.
Unterschieden wird dabei zwischen
- Transportschäden, welche das Umzugsgut betreffen, also alle Gegenstände, die Bestandteil des Umzugsvertrags, sowie Teil der tatsächlichen Leistungserbringung sind. Umzugsgüter sind dann Teil des Umzugsvertrages, wenn diese in der Packliste (Umzugsgutliste) erfasst sind.
und
- Haftpflichtschäden, welche an fremden Sachen entstehen, die nicht zum Umzugsgut zählen (z.B. Schäden am Gebäude).

Wussten Sie Schon – Wann greift die Haftung oder Transportversicherung?
Die gesetzliche und vertragliche Haftung von DACHSER & KOLB gegenüber den Auftraggebern ist im HGB sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Haftungsinformation von DACHSER & KOLB geregelt. Sie greift grundsätzlich bei Transportschäden und Haftpflichtschäden. Im Falle eines begründeten Schadenersatzanspruchs ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme der Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Die Haftung ist gesetzlich auf einen Betrag von EUR 620,00 je Kubikmeter Laderaum begrenzt.
Für jeden Umzug kann eine Transportversicherung für das Umzugsgut eingedeckt werden.
Der Versicherer ist
- bei nationalen und EU-Transporten (Landfracht) die MELES Insurance A/S (captive insurance company),
- bei internationalen See- und Lufttransporten die Zurich Insurance Europe AG.
Die Eindeckung der Transportversicherung erfolgt ebenfalls zum Zeitwert.
Die Entschädigung ist im Falle eines Totalschadens des gesamten Umzugsguts auf die Versicherungssumme (vom Kunden angegebener Wert des gesamten Umzugsguts) begrenzt.
Was versteht man unter Zeitwert?
Der Zeitwert ist der objektive Wert des beschädigten Gutes zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Der Zeitwert ist der Anschaffungswert unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzugs für Alter und Abnutzung. Ein persönlicher Liebhaberwert ist nicht versicherbar.
Diese Haftungsausschlussgründe sollten Sie kennen!
Die Haftungsausschlussgründe sind in §451d HGB sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DACHSER & KOLB festgelegt.
- Einzelgüter über einem Zeitwert von 5.000 € – Jedes einzelne Umzugsgut (Packstück) ist mit dem in der Umzugsgutliste angegebenen Zeitwert transportversichert. Wird kein Zeitwert in der Umzugsgutliste angegeben, wird ein Zeitwert von 620€ je Kubikmeter angenommen, maximal jedoch 5.000 € je Umzugsgut. mLiegt der Zeitwert eines Umzugsgutes über 5.000 €, muss der Zeitwert in der Umzugsgutliste hinsichtlich des entsprechenden Umzugsgutes angegeben werden.
- Durch den Absender verpackte Gegenstände, also Umzugsgüter, die nicht durch den Möbelspediteur verpackt wurden. Diese sind gemäß §451d HGB, den AGBs von DACHSER & KOLB, wie auch vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Ausnahme: Luft- und Seefrachtsendungen, wenn dort die Verpackung bzw. Beladung durch den Spediteur nochmal überprüft wird.
Ihre Aufgaben als Umziehender
Bei der Vorbereitung Ihres Umzugs sollten Sie
- ausreichend und für den Zweck angemessenes Verpackungsmaterial verwenden.
- die Anordnung der Gegenstände im Umzugskarton so wählen, dass der Eintritt eines Schadens durch den normalen Umzugsablauf ausgeschlossen ist.
- Umzugskartons deutlich gekennzeichnet werden, die z.B. zerbrechliche Gegenstände enthalten.
DACHSER & KOLB unterstützt Sie dabei gerne! Wie bieten dem Auftraggeber und Absender das Verpacken der Umzugsgüter als Zusatzleistung an. Hierdurch wird das Umzugsgut professionell und transportsicher verpackt und erhält einen deutlich besseren Versicherungsschutz. Bei Luft- und Seefrachtsendungen beinhaltet unser Angebot stets den Verpackungsservice mit überseekonformem Verpackungsmaterial.
Vorsicht bei diesen Gegenständen – Darauf müssen Sie achten!
Einige Transportgüter sind aus unterschiedlichen Gründen gemäß §451d HGB, wie auch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DACHSER & KOLB ausgeschlossen. Diese sind ebenfalls nicht durch die Transportversicherung versichert:
- Kunst, Kunstgegenstände, Gemälde – Diese Warenart umfasst eine Vielzahl von Produkten, die aus ideellen, emotionalen, ästhetischen, kulturellen oder historischen Gründen als Kunstwerke gelten. Sie erfordern aufgrund empfindlicher Materialien oft besondere Sorgfalt und spezielle Maßnahmen bei der Verpackung, Lagerung und dem Transport. Der immaterielle, ideelle oder emotionale Wert ist hierbei häufig höher als der Sach- und auch der Zeitwert.
- Wertsachen – Gegenstände von hohem materiellen oder ideellen Wert. Zu den Wertsachen (auch Valoren genannt) zählen: Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Wertpapiere, Dokumente, Urkunden.
- Antiquitäten – Historische Gegenstände, die aufgrund ihres Alters, ihrer Seltenheit, ihres kulturellen oder künstlerischen Wertes besonders geschützt werden müssen. Im Allgemeinen versteht man darunter Gegenstände, die mindestens 100 Jahre alt sind.
- Pflanzen – Lebende Pflanzen jeglicher Art, wie Zierpflanzen, Nutzpflanzen sowie Setzlinge.
- Datenträger – Medium, auf dem Daten gespeichert und transportiert werden können, insbesondere mit digitalen Informationen (z.B. Computer, USB-Stick, Festplatte, etc.). Datenträger sind im Versicherungsumfang eingeschlossen, sofern es sich nicht lediglich um eine Funktionsstörung handelt, sondern eine Beschädigung äußerlich erkennbar ist.Eine Regulierung kann lediglich für den Datenträger an sich, nicht jedoch für die darauf gespeicherten Daten erfolgen.
- Flüssigkeiten – Alle Arten vom flüssigen Substnzen, die während des Umzugs transportiert werden, wie z.B. Reinigungsmittel, Öle oder Farben.
- Lebens- und Genussmittel – Frische und verderbliche Nahrungsmittel sowie Genussmittel.
- Gefahrstoffe/ -güter – Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften (z.B. ätzend, radioaktiv, feuergefährlich, etc.). Hierzu zählen z.B. Chemikalien, Benzin oder Öle.
Dies betrifft z.B. den Transport von Rasenmähern oder Putzmitteln.
- Kraftfahrzeuge – Fahrzeuge, die durch Motoren angetrieben werden und auf Straßen oder Wegen zur Beförderung von Personen oder Gütern verwendet werden. Im Allgemeinen sind Kraftfahrzeuge motorisierte Fahrzeuge, die nicht auf Schienen angewiesen sind. Hierunter fallen z.B. PKW und Motorräder. Grundsätzlich besteht Haftung für Kraftfahrzeuge. Lack-, Kratz- und Schrammschäden sind jedoch vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.Die Verladung muss durch den Umziehenden selbst oder ein hierfür qualifiziertes Unternehmer durchgeführt werden.
- E-Bikes und Pedelecs
Was müssen Sie als Kunde beachten? – So melden Sie einen Schaden richtig
Damit DACHSER & KOLB im Schadensfall schnell und effizient handeln kann, sind folgende Schritte seitens des Kunden wichtig:
-
Schadenanzeige – Bei Anlieferung Umzugsgüter prüfen
-
Schäden konkret auf dem Ablieferbeleg notieren und spezifizieren
- Wichtige Fristen einhalten – Sollten nach Beendigung des Umzugs weitere Schäden festgestellt werden, gelten folgende Meldefristen:
Offensichtliche Schäden (d.h. Schäden an nicht verpacktem Umzugsgut sowie an Umzugsgut, das am Tag der Anlieferung ausgepackt wurde) müssen spätestens am Tag nach der Anlieferung konkret und spezifiziert gemeldet werden.
Verdeckte Schäden (d.h. Schäden an durch den Möbelspediteur verpacktem Umzugsgut, das nicht am Tag der Anlieferung ausgepackt wurde) müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung gemeldet werden.
Die Schadenmeldung muss stets konkret, spezifiziert und schriftlich erfolgen.
Eine konkrete und schriftliche Schadensmeldung mit Fotos, Kaufbelegen und Beschreibung des Schadens ist notwendig.

So läuft die Schadenbearbeitung bei DACHSER & KOLB ab
Unser Team bei DACHSER & KOLB unterstützt Sie transparent und kompetent bei jedem Schritt der Schadenbearbeitung.
Schadenmeldung
Zunächst erfolgt die Einreichung der Schadenmeldung inklusive aller erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Kontaktaufnahme
Das Schadenmanagement von DACHSER & KOLB setzt sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Schadenprüfung
Aus den vorgelegten Dokumenten und Belegen wird geprüft, ob ein Schadenersatzanspruch besteht und bei Anerkennung der Eintrittspflicht der Zeitwert ermittelt. Daher sind u.a. auch Fotos der Beschädigungen, Nachweise zu Alter und Anschaffungswert, Angaben zur letzten Sanierung (bei Gebäuden), Angaben zur Schadenhöhe sowie Kostenvoranschläge für Reparaturen erforderlich.
Regulierung
Nach Anerkennung des Anspruchs erfolgt die Schadenregulierung – wahlweise durch eine mögliche Auszahlung oder Verrechnung.
- Transportschaden – Sobald alle notwendigen Unterlagen DACHSER & KOLB vorliegen, wird der jeweilige Zeitwert berechnet und die die Schadenshöhe sowie die Höhe der Regulierung unter Berücksichtigung des Schadenausmaßes ermittelt. Kriterien können unter anderem der Grad der Beeinträchtigung der Funktionalität, Funktionsfähigkeit bzw. der Optik sein.
- Haftpflichtschaden – Unter Berücksichtigung des Alters des beschädigten Gegenstands und des Schadenausmaßes wird die Schadenshöhe sowie die Höhe der Regulierung ermittelt oder ein ggf. eingereichter Kostenvoranschlag geprüft. Wurde eine Einigung zwischen dem Anspruchsteller und DACHSER & KOLB erzielt, erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Betrags bzw. die Verrechnung mit einer ggf. offenen Forderung von DACHSER & KOLB.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Schadenbearbeitung bei DACHSER & KOLB
Wie können Sie einen Transportschaden bei DACHSER & KOLB melden?
Einen Schaden melden Sie am besten direkt über unser Online-Formular oder per E-Mail an unser Schadenmanagement. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Informationen und Belege (z. B. Fotos, Lieferscheine, Rechnungen) mitschicken, damit wir Ihren Fall schnell bearbeiten können.
Welche Unterlagen werden für die Schadenbearbeitung benötigt?
Für eine schnelle Prüfung benötigen wir
- eine genaue Schadenbeschreibung
- Fotos der beschädigten Ware oder Verpackung
- Kauf- und Reperaturrechnungen
- Lieferscheine oder Transportnachweise
- ggf. eine Schadenanzeige des Empfängers
Wie lange dauert die Schadenregulierung bei DACHSER & KOLB?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In der Regel erfolgt die Regulierung innerhalb weniger Werktage, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Wir informieren Sie transparent über den aktuellen Stand.
Wer übernimmt die Kosten bei einem Transportschaden?
Nach Prüfung und Anerkennung des Schadens kommt DACHSER & KOLB im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Haftung (HGB, AGB) für den Schaden auf – wahlweise durch Auszahlung oder Verrechnung.
Was bedeutet Zeitwert bei der Schadenbewertung?
Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert der beschädigten Ware unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Nutzung. Er dient als Grundlage für die Schadenregulierung.
Was passiert, wenn der Schaden erst nach der Lieferung auffällt?
Auch verdeckte Transportschäden können geltend gemacht werden – idealerweise innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Wichtig ist eine zügige Meldung mit Fotodokumentation.
An wen können Sie sich bei Rückfragen zur Schadenbearbeitung wenden?
Unser erfahrenes Schadenmanagement-Team bei DACHSER & KOLB steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter „Kontakt“ oder direkt im Bereich „Schaden melden“.
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Mit dem Einsatz eines Stecklifts für den Umzug sorgt DACHSER & KOLB dafür, dass Ihr Umzug effizient, sicher und stressfrei verläuft. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
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