DACHSER & KOLB: Wohnungsübergabe bei Auszug - Ablauf und Pflichten

Wohnungsübergabe bei Auszug: Ablauf & Pflichten Kody‘s Umzugstipps No. 10

Es ist so weit und der Tag des Umzugs rückt immer näher. Ich bin schon seit einigen Tagen fleißig dabei meine Sachen auszumisten, zu sortieren und zu packen. Sogar die ersten Möbel sind bereits in der neuen Wohnung. Jetzt wo meine alte Wohnung aber immer leerer wird, stellt sich mir die Frage: Was muss ich alles für die Wohnungsübergabe vorbereiten?

Ich hab mal ein bisschen recherchiert und folgende Punkte herausgefunden:

Termin für Übergabe mit Vermieter ausmachen

Einen Termin für die Wohnungsübergabe schlägt euch in der Regel der Vermieter vor. Dabei sollte der Mieter jedoch darauf achten, dass er nicht jeden Vorschlag annehmen muss. Der Mieter darf zum Beispiel seine komplette Mietzeit voll ausschöpfen. Sollte der vorgeschlagene Termin des Vermieters vor dem letzten Tag des Mietverhältnisses liegen, darf der Termin von euch abgelehnt werden.

Durchführung von Reinigungen und Schönheitsreparaturen

In den meisten Mietverhältnissen müssen Mieter ihre Wohnung vor Auszug von grobem Schmutz befreien. Dies wird in vielen Verträgen auch als „besenrein“ deklariert. Dabei reicht es aus, wenn ihr z. B. den Teppichboden staubsaugt, Fließen nass wischt oder die Wohnung staubsaugt. Außerdem sollte die Wohnung vollständig ausgeräumt sein, da der Vermieter euch, falls er noch Sperrmüll oder andere Abfälle entsorgen muss, die anfallenden Kosten in Rechnung stellen darf.

Grundsätzlich gilt, dass ihr die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben müsst. Das heißt, dass fahrlässige oder absichtliche Schäden behoben werden müssen - normale Gebrauchsspuren (wie z.B. kleine Kratzer im Parkett oder ein über Jahre abgenutzter Teppich) hingegen nicht. Gängige Renovierungsarbeiten, die Mieter im Normalfall übernehmen müssen, sind zum Beispiel das Verschließen von Dübellöchern. Ob ihr Streichen oder Renovieren müsst, hängt davon ab, ob es wirklich notwendig ist und ob es vorab im Mietvertrag vereinbart wurde.

Unterschied Wohnungsreinigung: Deutschland – Schweiz

Wie bereits oben erwähnt, reicht es in Deutschland aus, wenn die Wohnung besenrein übergeben wird. Zwar müssen selbst verursachte Schäden oder bauliche Veränderungen wieder korrigiert werden, jedoch ist das im Gegensatz zur Schweizer Endreinigung meistens schnell erledigt.

In der Schweiz muss die Wohnung wirklich sehr gründlich sauber gemacht werden. Vom Lüftungsgitter im Bad über das Reinigen der Lamellen und Rollläden von außen und innen bis hin zum Polieren von Türgriffen und Chromstahlabdeckungen. Deshalb ist es meist von Vorteil, wenn man ein professionelles Reinigungsunternehmen beauftragt. Wir haben zu diesem Thema einen Podcast, in dem euch unsere Moderatoren alle wichtigen Informationen liefern.

Vollständiger Rückbau von Umbauten

Habt ihr in der Wohnung eigene Einbauten oder Umbauten vorgenommen, wie zum Beispiel eine selbst gekaufte Einbauküche oder einen Einbauschrank? Dann müsst ihr diese vor dem Auszug wieder vollständig ausbauen, denn der Mieter ist verpflichtet die Wohnung am Ende wieder in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn des Mietverhältnisses befunden hat. Es sei denn, der Vermieter oder Nachmieter ist an einer Übernahme interessiert. Dies solltet ihr im Vorhinein mit der jeweiligen Person abklären.

Übergabeprotokoll durchgehen

Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiger Punkt bei der Beendigung des Mietverhältnisses, denn es dient beiden Seiten (Mieter und Vermieter) als Absicherung bei eventuellen späteren Streitigkeiten. Allgemein wird im Protokoll der Zustand der Wohnung inklusive möglicher Mängel eingetragen und sollte am Ende von beiden Parteien unterzeichnet werden. Wichtig als Mieter ist, dass im Übergabeprotokoll keine Pflichten vermerkt sind, sondern nur Zustände beschrieben werden. Ansonsten unterschreibst du womöglich, dass du anfallende Arbeiten nachholen wirst. Schriftlich festgehalten werden sollten folgende Punkte:

  • Angaben zu den bei der Übergabe anwesenden Personen (ggf. auch Zeugen)
  • Angaben zum Zustand der Wohnung
  • Die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel
  • Die aktuellen Zählerstände vom Tag des Auszugs
  • Kleiner Tipp: Nehmt vielleicht eine Kamera mit zum Termin, dann könnt ihr auch noch Fotos zum Beweis schießen. So seid ihr auf der ganz sicheren Seite.

Rückforderung der Kaution

Ist alles geputzt, geräumt und das Übergabeprotokoll abgeschlossen? Dann wohnt ihr jetzt bestimmt schon in der neuen Wohnung und wartet auf eure Mietkaution. Die Kaution wird zum Schutz des Vermieters bezahlt, da er sich so gegen mögliche finanzielle Schäden des Mieters absichert. Dazu zählen z.B. mögliche Schäden in der Wohnung, Nachbesserungsarbeiten, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Mietschulden.

Sind keine offenen Forderungen vorhanden, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution an den Mieter zurückzuzahlen. Wann die Rückzahlung allerdings erfolgt, ist vom Vermieter abhängig. Es gibt kein einheitliches Gesetz oder eine Regelung, die besagt zu welchem Zeitpunkt das Geld zurückbezahlt werden muss. Der Vermieter hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 3-6 Monate) zu prüfen, ob er die Kaution oder einen Teil davon einbehält. Grundsätzlich muss er sich aber bemühen, die Rückzahlung schnellstmöglich abzuwickeln.

Ich hoffe ich konnte euch mit meinen Tipps weiterhelfen und wünsche euch einen stressfreien Umzug in die neue Wohnung.