Bald steht bei DACHSER & KOLB wieder ein großer Umzug an und ich darf dabei helfen, diesen zu planen. Die wichtigsten Dokumente haben wir bereits beantragt und ausgefüllt. Doch ein wichtiger Aspekt fehlt noch: Die Beantragung der Halteverbotszone.
Aus den Daten und Fotos der Besichtigung konnten wir bereits erkennen, dass die Straße, in der die Beladung stattfindet, ziemlich eng und zugeparkt ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir eine Halteverbotszone beantragen, damit unser Umzugsteam sicher einen Parkplatz in der Nähe der Wohnung hat und problemlos einladen kann.
Es gibt zwei verschiedene Varianten der Halteverbotszonen: ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot. Im absoluten Halteverbot darf grundsätzlich nicht gehalten oder geparkt werden, auch nicht für kurze Zeit. Im eingeschränkten Halteverbot dagegen ist es erlaubt bis zu drei Minuten zu halten. Außerdem darf der Fahrer zum Be- und Entladen das Fahrzeug verlassen, muss allerdings immer in Sichtweite bleiben, dabei dürfen auch die 3 Minuten überschritten werden. Das eingeschränkte Halteverbot ist auch als Parkverbot bekannt. Denn in einer Parkverbotszone darf zwar gehalten werden, das tatsächliche Abstellen des Fahrzeugs ist jedoch nicht gestattet.
Neben festen, dauerhaft angebrachten Halteverbotsschildern gibt es auch mobile oder temporäre Halteverbote. Ein solches vorübergehendes Halteverbot benötigen wir für den anstehenden Umzug. Im Fall von temporären Halteverbotszonen handelt es sich immer um eingeschränkte Halteverbote, denn das Be- und Entladen ist dort jederzeit erlaubt.
Für die Beantragung einer Halteverbotszone gibt es einen bestimmten Ablauf, den wir bei uns immer einhalten. Diesen möchte ich euch gerne vorstellen, damit ihr bei eurem Umzug nichts Wichtiges vergessen könnt:
Genehmigung einholen
Halteverbotszone einrichten
Verstöße innerhalb der Halteverbotszone
Ich wünsche euch bereits jetzt, mit Hilfe unserer Tipps zum Thema Halteverbotszone, einen stressfreien Umzug.