DACHSER & KOLB: Halteverbotszone beantragen

Halteverbotszone beantragen: Das solltest du beachten Kody‘s Umzugstipps No. 1

Bald steht bei DACHSER & KOLB wieder ein großer Umzug an und ich darf dabei helfen, diesen zu planen. Die wichtigsten Dokumente haben wir bereits beantragt und ausgefüllt. Doch ein wichtiger Aspekt fehlt noch: Die Beantragung der Halteverbotszone.

Aus den Daten und Fotos der Besichtigung konnten wir bereits erkennen, dass die Straße, in der die Beladung stattfindet, ziemlich eng und zugeparkt ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir eine Halteverbotszone beantragen, damit unser Umzugsteam sicher einen Parkplatz in der Nähe der Wohnung hat und problemlos einladen kann.

Es gibt zwei verschiedene Varianten der Halteverbotszonen: ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot. Im absoluten Halteverbot darf grundsätzlich nicht gehalten oder geparkt werden, auch nicht für kurze Zeit. Im eingeschränkten Halteverbot dagegen ist es erlaubt bis zu drei Minuten zu halten. Außerdem darf der Fahrer zum Be- und Entladen das Fahrzeug verlassen, muss allerdings immer in Sichtweite bleiben, dabei dürfen auch die 3 Minuten überschritten werden. Das eingeschränkte Halteverbot ist auch als Parkverbot bekannt. Denn in einer Parkverbotszone darf zwar gehalten werden, das tatsächliche Abstellen des Fahrzeugs ist jedoch nicht gestattet.

Neben festen, dauerhaft angebrachten Halteverbotsschildern gibt es auch mobile oder temporäre Halteverbote. Ein solches vorübergehendes Halteverbot benötigen wir für den anstehenden Umzug. Im Fall von temporären Halteverbotszonen handelt es sich immer um eingeschränkte Halteverbote, denn das Be- und Entladen ist dort jederzeit erlaubt.

Für die Beantragung einer Halteverbotszone gibt es einen bestimmten Ablauf, den wir bei uns immer einhalten. Diesen möchte ich euch gerne vorstellen, damit ihr bei eurem Umzug nichts Wichtiges vergessen könnt:

Genehmigung einholen

  • Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug eingereicht werden
  • Eine Genehmigung bekommt man von der Straßenverkehrsordnung, dem Landradsamt oder dem Ordnungsamt
  • Sowohl die Fläche des Fahrzeugs als auch der Platz zum Be- und Entladen sollte großzügig berechnet werden
  • Die Kosten für die Halteverbotszone variieren je nach Wohnort
  • Eine Genehmigung sollte sowohl für die Be- als auch die Entladestation beantragt werden

Halteverbotszone einrichten

  • Halteverbotszonen müssen 72 Stunden (rund 4 Tage) vorher aufgebaut werden
  • Der Tag des Aufstellens zählt nicht zum Zeitraum der Halteverbotszone
  • Bestellte Schilder mit genauem Zeitraum müssen aufgestellt werden, damit sich die Anwohner darauf einstellen und ihre Autos umparken können
  • Teilweise ist eine Protokoll-Pflicht einzuhalten (wo sind die Schilder aufgestellt, welche Fahrzeuge haben vor dem Aufstellen bereits an der Stelle geparkt). Ob ein Protokoll nötig ist, kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfragt werden

Verstöße innerhalb der Halteverbotszone

  • Auftraggeber sollten Falschparker nicht auf eigene Faust abschleppen lassen, da die hierfür anfallenden Kosten eventuell auf den Auftraggeber selbst zurückfallen könnten
  • Oftmals erhalten Auftraggeber offizielle Papiere, mit denen sie falsch parkende Fahrzeuge entfernen lassen können
  • Am besten ist es jedoch das Ordnungsamt zu kontaktieren, welches dann einen Beamten dazu holt, der das Fahrzeug abschleppen lässt.
  • Bußgelder für Falschparker sind in einer Höhe von 20 bis 35€ möglich

Ich wünsche euch bereits jetzt, mit Hilfe unserer Tipps zum Thema Halteverbotszone, einen stressfreien Umzug.