DACHSER & KOLB: Sonderurlaub für den Umzug

Sonderurlaub für den Umzug Kody´s Umzugstipps No. 2

Ihr habt bestimmt schon oft was von Sonderurlaub gehört, oder? Diesen kann es geben, wenn der Arbeitnehmer aus einem persönlichen Grund, ohne eigenes Verschulden und für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 BGB). Gründe hierfür sind z.B. die Geburt des eigenen Kindes, der Tod naher Angehöriger, schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen und viele weitere.

Gesetzes-Grundlage für Sonderurlaub bei Umzug

Auch wenn es für Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch für den Umzug gibt, können Arbeitsverträge oder Tarifverträge besondere Regelungen hierfür enthalten. Für gewöhnlich treten diese Bestimmungen dann in Kraft , wenn der Umzug aus wichtigen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden muss oder der Umzug aufgrund des Jobs anfällt. Mein Tipp hierfür: prüft im Vorhinein eure vertraglich festgelegten Gründe für Sonderurlaub. Im Zweifel kann euch hier bestimmt auch die Personalabteilung oder der Betriebsrat Auskunft geben. In manchen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder auch Betriebsvereinbarungen findet sich vereinzelt eine Klausel, die eine bezahlte Freistellung aufgrund des Umzugs ermöglicht.

Tipps für den Urlaubstag beim Umzug

Wenn ihr aus persönlichen Gründen umziehen und aufgrund eures Arbeitsvertrags nicht auf einen Sonderurlaubstag zurückgreifen könnt, müsst ihr wahrscheinlich auf euren individuellen Urlaubsanspruch zugreifen, wie z.B. eine unbezahlte Freistellung, einen Urlaubstag oder der Abbau von Überstunden. Beachtet, dass manche Autovermietungen und Umzugsfirmen am Wochenende für euch da sind, jedoch möglicherweise einen höheren Preis abrufen. Eventuell lohnt es sich bei dem entsprechenden Preisunterschied dann doch ein paar Überstunden anzusammeln oder einen Urlaubstag zu nehmen.

Ich wünsch euch auf alle Fälle, ob mit oder ohne Sonderurlaub, gutes Gelingen für euren Umzug.